Lustig zu Tode besteuerte Gastronomie
- Stephan Busch
- May 16
- 2 min read

Eine der schönsten Steuern in Deutschland ist sicher die Schaumweinsteuer. 1902 vom Reichstag eingeführt um die Deutsche Kriegsflotte zu finanzieren hat die Steuer über Hundert Jahre zäh alle Kriege bis heute überlebt. In den folgenden Kriegen hat Deutschland die gesamte Kriegsflotte gleich zweimal komplett versenkt. Zur Zeit ist die Flotte auch in schlechtem Zustand. Also ist es wohl gut das wir die Steuer noch haben.
Das Finanzamt nimmt zur Zeit 1,02 Euro pro Flasche. Wird vom Produzenten bezahlt aber garantiert an den Verbraucher weitergegeben. Zusammen mit der Mehrwertsteuer die ja auch anfällt. Wenn der Gastronom die Flasche dann weiter verkauft gibt es zum Glück noch die Umsatzsteuer.
Der Gastronom wird besser zum Steuerexperten denn es gibt noch ein paar Steuern mehr!
Neben Umsatzsteuer und Mehrwertsteuern darf er das Land auch durch Gewerbesteuer, Einkommen/Körperschaftsteuer und Lohnsteuer unterstützen. Wenn Ihn das Finanzamt jetzt noch nicht schwindelig gespielt hat gibt es noch die Schankerlaubnisssteuer die für den Verkauf von Bier, Wein und Tabak anfällt. Falls Ihm die Kneipe gehört darf er dann Grundsteuer bezahlen.
Darf noch ein bisschen mehr sein?
Das Finanzamt geht davon aus das der Gastronom in seinem Lokal selbst was isst. Stimmt - wir ernähren uns meist von dem was über bleibt - und damit besteht ein Sachbezugswert der besteuert wird. Wird aber pauschal besteuert da keiner vom Finanzamt bei jedem Bissen vorbei kommen möchte.
Das wäre es dann aber auch. Oder?
Es gibt noch ein paar Kosten die er schultern muss. Die nennen sich dann aber Ausgaben, Abgaben oder Gebühren und werden natürlich auch ordentlich versteuert.
Da hätten wir noch die Kosten von:
Strom, Wasser, Gas, Heizung
Telefon, Internet, Porto
Einkauf von Ware
Wartungsverträge für technische Geräte, Instandhaltung, Reparaturen
Kreditkartengebühren
Zinszahlungen
Steuerberater/Rechtsanwalt
Software-Gebühren
Betriebskosten wie Reinigung der Wäsche
KFZ-Kosten
Konzession und Genehmigungen
Beiträge für IHK und Branchenverbände
Wenn all das bezahlt ist steckt sich der Gastronom den ganzen Gewinn - aber auch alles - in die eigene Tasche. Hoffentlich nicht zu viel! Es gibt ja noch die Vermögenssteuer!

Stephan Busch verfügt über eine unschätzbare und vielfältige Erfahrung in der Hotellerie, die von Führungspositionen bei den renommiertesten Hotel- und Resortunternehmen bis zur Projektentwicklung - Inbetriebnahme, Geschäftsentwicklung - für Hotel- und Kreuzfahrtunternehmen in Asien, Europa, Kanada und Russland reicht .
Seine Expertise umfasst nicht nur die Planung, Eröffnung und den Betrieb von Hotels, internationalen Golfclubs, Flughäfen, Resorts und Kreuzfahrtschiffen, sondern auch die erfolgreiche Umstrukturierung und Neupositionierung von Unternehmen während der Finanzkrise in Asien.











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